1998
Die für die Aufenthaltstitel zuständige Wiener Magistratsabteilung MA 62 lehnt Aufenthaltsbewilligungen ab, indem sie „Familienplanungsbescheide“ erlässt. „Derartig beengte Wohnverhältnisse, die sich im Falle von Familienzuwachs noch weiter verschärfen würden ...“

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Das neue Fremdengesetz unterscheidet zwischen Aufenthalt und Niederlassung. Nach acht Jahren Niederlassung gibt es hohe Aufenthaltssicherheit („Aufenthaltsverfestigung“); Kinder dürfen nur mehr nachziehen, wenn sie unter 14 Jahre alt sind.
Die Gewerkschaft fordert, auch AusländerInnen, die nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen, das passive Wahlrecht für Betriebsrat und Arbeiterkammer zu gewähren. Die Durchsetzung dieser Forderung scheitert.