Abwicklung der Anwerbung
"bitte um 4 bis 5 türkische Maurer"


image


Das Raab-Olah Abkommen von 1961 zwischen der Bundes-wirtschaftskammer und dem Gewerkschaftsbund legte den Grundstein für die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die jährlich nach Branchen festzulegenden Kontingente sollten die Beschäftigung von AusländerInnen ohne jeweilige Prüfung der Arbeitsmarktlage ermöglichen. Die Wirtschaftskammer gründete noch im selben Jahr die Arbeitsgemeinschaft für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte. Es folgten Anwerbeabkommen mit Spanien (1962), der Türkei (1964) und Jugoslawien (1966) und die Errichtung von Anwerbekommissionen in Madrid, İstanbul und Belgrad. Die Firmen beantragten beim zuständigen Arbeitsamt die Ausstellung einer Zusicherungsbescheinigung, füllten Auftragsformulare und Arbeitsverträge aus und übermittelten diese an die Arbeitsgemeinschaft. Zur Deckung der Anwerbekosten war pro Arbeitskraft eine Anwerbepauschale zu entrichten. Nach Vollendung dieser Schritte leitete die Arbeitsgemeinschaft den Firmenauftrag an die Kommissionen weiter.