Arbeit und Arbeitsbedingungen
"das Geld hat nicht gestunken"


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Neben der geringen Entlohnung und den unregelmäßige Arbeitszeiten sind es physische Strapazen, bedingt durch Kälte und Nässe, sowie die Geruchsbelästigung durch Fisch, Zwiebel und Essig, die die Arbeit kennzeichnen. Aufgrund der rasch erlernbaren Qualifikationen, der die Fischverarbeitung bedurfte, galt das Prinzip der Austauschbarkeit von Arbeiterinnen. Die gesetzliche Lage, die den Aufenthalt von MigrantInnen an eine Beschäftigung koppelte, unterstützte den kontinuierlichen Fluss von ArbeitnehmerInnen zum Unternehmen. Die strukturelle Diskriminierung von MigrantInnen am Arbeitsplatz wird durch den Ausschluss vom passiven Betriebswahlrecht verschärft. Ab 1973, parallel zur steigenden Beschäftigung von Migrantinnen in der Wiener Fischfabrik, gab es keinen Betriebsrat mehr. Ähnlich die Entwicklungen in Villach und Linz. Forderungen nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden somit so gut wie verunmöglicht.