Gesetzliche Regulierungsbestrebungen
"eigene Ausweise, mit Vermerk von Dienstgeber"


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Um einen von Unternehmen unkontrollierten Arbeitsplatzwechsel zu verhindern, beschlossen die Wirtschaftskammer Österreich und der Gewerkschaftsbund 1965 die Einführung von Ausweisen, die „gleichzeitig [...] als Gesundheitspass“ dienen sollten. Eingeführt wurden „Ausländer-Arbeitskarten“ und ab 1976 die rosa „Beschäftigungsbewilligungen“. Mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz waren MigrantInnen an eineN
ArbeitgeberIN gebunden und konnten dort für höchstens ein Jahr arbeiten. Der Aufenthalt wurde so über die Arbeitsverhältnisse reguliert.
Die Regulierungsbestrebungen brachten Generationen von Formularen hervor, in denen die Bezeichnung der Personen von „Fremdarbeiter“ über „Ausländer“ und „Gastarbeiter“ auf „Fremde“ wechselte. Auch Meldezettel wurden mit dem Stempel „Ausländer“ versehen.
Eine Regulierung der Zuwanderung war – verstärkt in Zeiten wirtschaftlicher Rezession – vor allem auch eine Forderung des ÖGB.